Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies entschied das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 21 Sa 1534/18, 18 Sa 1449/18).

Weitere Informationen: Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt ... Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet … [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie ... Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz … [weiterlesen]