Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies entschied das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 21 Sa 1534/18, 18 Sa 1449/18).

Weitere Informationen: Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an ... Am 24.04.2024 haben die Abgeordneten lt. EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung … [weiterlesen]

Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern ... Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der … [weiterlesen]