Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies entschied das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 21 Sa 1534/18, 18 Sa 1449/18).

Weitere Informationen: Zur Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige und Kündigungserklärung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025 ... Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]

Keine Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich ... Das VG Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts … [weiterlesen]