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Recht

Zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für Berechnung des Elterngeldes

Kategorie: Recht | 7. August 2020

Das SG Stuttgart entschied, dass die Verschiebung des Bemessungszeitraums auf Grundlage einer teleologischen Reduktion des § 2b Abs. 3 BEEG auch dann nicht in Betracht kommt, wenn ein Elterngeldberechtigter im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes sowohl Einkommen aus nichtselbständiger als auch aus selbständiger Tätigkeit hat und durch die Verschiebung des Bemessungszeitraums auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum erheblich weniger Elterngeld erhält (Az. S 9 EG 2785/19).

Weitere Informationen: Zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für Berechnung des Elterngeldes

Quelle: www.datev.de

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