Recht
Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein "gebrauchtes" Pferd auf Pferdeauktion
Kategorie: Recht | 21. August 2018
Ist ein Hengst im Zeitpunkt seiner Versteigerung auf einer öffentlichen Pferdeauktion zweieinhalb Jahre alt, so ist er im Sinne des Gesetzes „gebraucht“, sodass die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung finden. Dies entschied das OLG Schleswig-Holstein und lehnte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Pferd ab (Az. 12 U 87/17).
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Quelle: www.datev.de