Steuern und Recht
Zur Haftung bei Verletzung beim Besteigen eines „Holzpolters“
Kategorie: Steuern und Recht | 22. September 2022
Wer einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr; der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht. So das OLG Zweibrücken (Az. 1 U 258/21).
Quelle: www.datev.de