Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zur Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür

Kategorie: Recht | 18. August 2020

Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss dabei insbesondere das Vorrecht des fließenden Verkehrs mit höchster Vorsicht beachten, weshalb er den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten muss und die Wagentür nur öffnen darf, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts Kommenden gefährdet. So das AG Frankenthal (Az. 3c C 61/19).

Weitere Informationen: Zur Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus ... Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur … [weiterlesen]

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden ... Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche … [weiterlesen]