Recht
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft
Kategorie: Recht | 23. November 2018
Stößt die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14).
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Quelle: www.datev.de