Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zum System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort bei Ablösung von entsandten Arbeitnehmern unterschiedlicher Arbeitgeber

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Ein entsandter Arbeitnehmer fällt, wenn er einen anderen entsandten Arbeitnehmer ablöst, unter das System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort, auch wenn die beiden Arbeitnehmer nicht von demselben Arbeitgeber entsandt wurden. So entschied der EuGH (Rs. C-527/16).

Weitere Informationen: Zum System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort bei Ablösung von entsandten Arbeitnehmern unterschiedlicher Arbeitgeber

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens ... Der BFH hat unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile Meilicke I und Meilicke … [weiterlesen]

Geistiges Eigentum: Designschutzpaket endgültig vom Rat gebilligt ... Der Rat der EU hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets … [weiterlesen]