Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zum System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort bei Ablösung von entsandten Arbeitnehmern unterschiedlicher Arbeitgeber

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Ein entsandter Arbeitnehmer fällt, wenn er einen anderen entsandten Arbeitnehmer ablöst, unter das System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort, auch wenn die beiden Arbeitnehmer nicht von demselben Arbeitgeber entsandt wurden. So entschied der EuGH (Rs. C-527/16).

Weitere Informationen: Zum System der sozialen Sicherheit am Arbeitsort bei Ablösung von entsandten Arbeitnehmern unterschiedlicher Arbeitgeber

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook ... Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch … [weiterlesen]

Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg ... Das VG Gieße hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis … [weiterlesen]