Recht
Zu spät am Gate – Kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter
Kategorie: Recht | 7. Mai 2019
Das AG Frankfurt entschied, dass Reisende, die erst nach Abschluss des Einsteigevorgangs (Boarding) am Fluggaststeig erscheinen, keine Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter haben, wenn ihnen die Beförderung durch die Fluggesellschaft aus diesem Grund verweigert wird (Az. 32 C 1560/18 (88)).
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Quelle: www.datev.de