Recht
Zu den Ansprüchen nach einem Hundeangriff
Kategorie: Recht | 17. Mai 2019
Das AG Augsburg hat der Geschädigten Schmerzensgeld sowie Ersatz des materiellen Schadens zugesprochen. Der Hundehalter habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend erfüllt (Az. 19 C 2923/17).
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Quelle: www.datev.de