Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Zu den Ansprüchen nach einem Hundeangriff

Kategorie: Recht | 17. Mai 2019

Das AG Augsburg hat der Geschädigten Schmerzensgeld sowie Ersatz des materiellen Schadens zugesprochen. Der Hundehalter habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend erfüllt (Az. 19 C 2923/17).

Weitere Informationen: Zu den Ansprüchen nach einem Hundeangriff

Quelle: www.datev.de

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