Recht
Zerwürfnisse rechtfertigen nicht fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses
Kategorie: Recht | 26. November 2018
Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 2 U 55/18).
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Quelle: www.datev.de