Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld

Kategorie: Steuern und Recht | 27. November 2023

Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. So entschied das FG Köln (Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ... Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde … [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von Unternehmen voran ... Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie … [weiterlesen]