Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Wert einer „Diebestüte“ – Keine Anwaltsgebühren für wertlose Einziehungsobjekte

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2022

Das AG Frankfurt entschied, dass der Gegenstandswert von wertlosen Einziehungsobjekten auf 0,- Euro festgesetzt werden kann (Az. 989 Ds 955 Js 18304/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen ... Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, … [weiterlesen]

BFH zum Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers – Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR ... Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine … [weiterlesen]