Steuern und Recht
Wert einer „Diebestüte“ – Keine Anwaltsgebühren für wertlose Einziehungsobjekte
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2022
Das AG Frankfurt entschied, dass der Gegenstandswert von wertlosen Einziehungsobjekten auf 0,- Euro festgesetzt werden kann (Az. 989 Ds 955 Js 18304/19).
Quelle: www.datev.de