Steuern und Recht
Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend
Kategorie: Steuern und Recht | 11. November 2022
Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 104/22).
Quelle: www.datev.de