Recht
Voten der Berichterstatter des Bundeskartellamts vor Informationszugang geschützt
Kategorie: Recht | 10. Mai 2019
Vorbereitende Vermerke (Voten) der Berichterstatter von Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts unterliegen dem Vertraulichkeitsschutz für Beratungen von Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz. So entschied das BVerwG (Az. 7 C 34.17).
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Quelle: www.datev.de