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Recht

Voten der Berichterstatter des Bundeskartellamts vor Informationszugang geschützt

Kategorie: Recht | 10. Mai 2019

Vorbereitende Vermerke (Voten) der Berichterstatter von Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts unterliegen dem Vertraulichkeitsschutz für Beratungen von Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz. So entschied das BVerwG (Az. 7 C 34.17).

Weitere Informationen: Voten der Berichterstatter des Bundeskartellamts vor Informationszugang geschützt

Quelle: www.datev.de

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