Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Vorrang der Arzneimittelsicherheit auch bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2023

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Arzneimittel, die auf Grundlage einer negativen Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben. Dies gilt auch für den Einsatz bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten. So das BSG (Az. B 1 KR 35/21 R).

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Quelle: www.datev.de

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