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Steuern

Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO

Kategorie: Steuern | 3. Mai 2019

Das BMF teilt die vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit (Az. IV A 3 – S-0338 / 18 / 10002).

Weitere Informationen: Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO

Quelle: www.datev.de

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