Steuern und Recht
Vorläufige Festsetzung von Erstattungszinsen
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juli 2022
Im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2017 vom 20.09.2019 waren Erstattungszinsen festgesetzt worden, die mit einem Vorläufigkeitsvermerk bzgl. der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat versehen waren. Gegen diesen Vorläufigkeitsvermerk richtete sich die Klage vor dem FG Hamburg (Az. 1 K 126/20).
Quelle: www.datev.de