Recht
Vorbereitender Aufsichtsratsbeschluss vor Autowerksschließung wirksam
Kategorie: Recht | 3. Mai 2019
Das OLG Frankfurt entschied, dass in einer Hauptversammlung, bei der wegen der Verletzung von Mitteilungspflichten keine Aktionärsrechte bestehen und Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden, der einstimmig gefasste Bestellungsbeschluss zwar anfechtbar, nicht aber nichtig ist (Az. 22 U 61/17).
Weitere Informationen: Vorbereitender Aufsichtsratsbeschluss vor Autowerksschließung wirksam
Quelle: www.datev.de