Steuern und Recht
Von Lübeck in die ganze Welt! – Gerichtliche Zuständigkeit
Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2023
Will ein gewerblicher Nutzer die Maßnahmen des Betreibers eines sozialen Netzwerks gerichtlich überprüfen lassen, können die Gerichte am Sitz des Unternehmens im EU-Ausland allein zuständig sein. Der Nutzer muss dann seinen Rechtsstreit dort führen. So das LG Lübeck (Az. 15 O 218/23).
Quelle: www.datev.de