Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Von Drittem angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig

Kategorie: Recht | 14. Mai 2019

Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass die von einem Dritten angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig ist (Rs. T-795/17).

Weitere Informationen: Von Drittem angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024 ... Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort … [weiterlesen]

Streit um Kamera auf Nachbargrundstück ... In einem Nachbarschaftsstreit sah das AG München in dem Aufstellen einer … [weiterlesen]