Recht
Von Drittem angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig
Kategorie: Recht | 14. Mai 2019
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass die von einem Dritten angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig ist (Rs. T-795/17).
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Quelle: www.datev.de