Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Vertretung des Einzelanwalts im Krankheitsfall

Kategorie: Recht | 23. Mai 2019

Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, damit das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Einzelanwälte ohne eigenes Personal müssen zumutbare Vorkehrungen für Verhinderungsfälle treffen, z. B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen. Durch konkrete Maßnahmen für den Einzelfall muss ein Rechtsanwalt sich allerdings nur dann vorbereiten, wenn er einen solchen Ausfall konkret vorhersehen kann. Dies entschied der BGH (Az. VI ZB 43/18). Darauf wies die BRAK hin.

Weitere Informationen: Vertretung des Einzelanwalts im Krankheitsfall

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon ... Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers … [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht ... Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting … [weiterlesen]