Recht
Vertrag gilt trotz frühen Todes
Kategorie: Recht | 19. Juni 2019
Vereinbaren die Vertragsparteien bei einem Grundstückskaufvertrag ein Wohnrecht für den Veräußerer und eine Pflegeverpflichtung für die Erwerberin, führt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss nicht zu einem Zahlungsanspruch der Erben. So entschied das OLG Frankfurt a. M. (Az. 8 W 13/19).
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Quelle: www.datev.de