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Steuern

Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses ist bei der Schenkungsteuer nicht abzugsfähig

Kategorie: Steuern | 15. August 2018

Das FG Münster hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bei Schenkung eines Erbbaurechts nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden darf (Az. 3 K 621/16).

Weitere Informationen: Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses ist bei der Schenkungsteuer nicht abzugsfähig

Quelle: www.datev.de

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