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Recht

Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zu qualifizieren

Kategorie: Recht | 20. Mai 2019

Das LSG Thüringen hat den Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet, das im Zeitraum 1961 – 1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen (Az. L 3 R 837/18).

Weitere Informationen: Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zu qualifizieren

Quelle: www.datev.de

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