Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zu qualifizieren

Kategorie: Recht | 20. Mai 2019

Das LSG Thüringen hat den Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet, das im Zeitraum 1961 – 1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen (Az. L 3 R 837/18).

Weitere Informationen: Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zu qualifizieren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht ... Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 … [weiterlesen]

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen ... Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, … [weiterlesen]