Steuern und Recht
Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ sittenwidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2022
Die Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 W 45/22).
Quelle: www.datev.de