Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Vermieter darf Wohnung wegen Einbau von Rauchmeldern betreten

Kategorie: Recht | 3. Mai 2019

Das AG München entschied, dass der Vermieter die Wohnung zum Einbau von Rauchmeldern betreten darf (Az. 432 C 6439/18).

Weitere Informationen: Vermieter darf Wohnung wegen Einbau von Rauchmeldern betreten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ... Das BMF hat am 05.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung … [weiterlesen]

Das Pfälzische Oberlandesgericht stärkt die Rechte der Kunden beim Einbauküchenkauf ... Das OLG Zweibrücken hat eine Klausel für unzulässig erachtet, nach der … [weiterlesen]