Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Verletzung der Mitwirkungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren kann sich für Kläger nachteilig auswirken

Kategorie: Recht | 21. September 2018

Bleibt ein Antragsteller untätig und legt geforderte Unterlagen zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit nicht vor, kann das Jobcenter lt. SG Karlsruhe die Gewährung von Arbeitslosengeld verweigern (Az. S 11 AS 1811/17).

Weitere Informationen: Verletzung der Mitwirkungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren kann sich für Kläger nachteilig auswirken

Quelle: www.datev.de

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