Recht
Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 bleibt vorläufig verboten
Kategorie: Recht | 10. Mai 2019
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des VG Hannover zurückgewiesen und das vorläufige Verbot der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen bestätigt (Az. 12 ME 68/19).
Weitere Informationen: Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 bleibt vorläufig verboten
Quelle: www.datev.de