Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere

Kategorie: Steuern und Recht | 26. Januar 2022

Das BMF hat zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7493 / 19 / 10001 :002).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an ... Am 24.04.2024 haben die Abgeordneten lt. EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung … [weiterlesen]

Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern ... Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der … [weiterlesen]