Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

Kategorie: Recht | 29. Mai 2019

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt auch vor, wenn gewöhnlich ein vereinbarter Treffpunkt aufgesucht wird, um das Juweliergeschäft gemeinsam zu öffnen. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. S 19 U 123/18).

Weitere Informationen: Unfallversicherungsschutz (hier: Arbeitsweg zum Juwelier) auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer ... In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der … [weiterlesen]

Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind ... Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers … [weiterlesen]