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Steuern und Recht

Unfallversicherung: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Februar 2023

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, ist dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 202/21).

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Quelle: www.datev.de

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