Steuern und Recht
Unfallversicherung: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Februar 2023
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, ist dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 202/21).
Quelle: www.datev.de