Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Unfallbedingt bezogene Erwerbsminderungsrente bleibt auch nach Abfindungsvergleich gekürzt

Kategorie: Recht | 5. Juni 2019

Bezieht ein Bürger nach einem Verkehrsunfall eine Rente wegen Erwerbsminderung, so ist diese Rente für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn die Rentenversicherung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Vereinbarung über die finanziellen Unfallfolgen abschließt. Dies entschied das SG Münster (Az. S 14 R 325/18).

Weitere Informationen: Unfallbedingt bezogene Erwerbsminderungsrente bleibt auch nach Abfindungsvergleich gekürzt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos ... Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des … [weiterlesen]

Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung ... Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit … [weiterlesen]