Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Unfall wegen kurzzeitiger Ablenkung durch Infotainmentsystem bei 200 km/h stellt grobe Fahrlässigkeit dar

Kategorie: Recht | 29. Mai 2019

Das OLG Nürnberg entschied, dass ein Autofahrer, welcher die Autobahn mit ca. 200 km/h befährt, grob fahrlässig handelt, wenn er sich nicht voll auf das Verkehrsgeschehen konzentriert, sondern seine Aufmerksamkeit – wenn auch nur kurz – auch auf das Infotainmentsystem richtet (Az. 13 U 1296/17).

Weitere Informationen: Unfall wegen kurzzeitiger Ablenkung durch Infotainmentsystem bei 200 km/h stellt grobe Fahrlässigkeit dar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht ... Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 … [weiterlesen]

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen ... Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, … [weiterlesen]