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Recht

Unfall wegen kurzzeitiger Ablenkung durch Infotainmentsystem bei 200 km/h stellt grobe Fahrlässigkeit dar

Kategorie: Recht | 29. Mai 2019

Das OLG Nürnberg entschied, dass ein Autofahrer, welcher die Autobahn mit ca. 200 km/h befährt, grob fahrlässig handelt, wenn er sich nicht voll auf das Verkehrsgeschehen konzentriert, sondern seine Aufmerksamkeit – wenn auch nur kurz – auch auf das Infotainmentsystem richtet (Az. 13 U 1296/17).

Weitere Informationen: Unfall wegen kurzzeitiger Ablenkung durch Infotainmentsystem bei 200 km/h stellt grobe Fahrlässigkeit dar

Quelle: www.datev.de

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