Recht
Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie
Kategorie: Recht | 5. Dezember 2018
Die Bundesregierung plant, die EU-Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 10.06.2019 umzusetzen. Das schreibt das BMJV in der Antwort (19/6043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Weitere Informationen: Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie
Quelle: www.datev.de