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Steuern

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für Gremienmitglieder in Versorgungswerken

Kategorie: Steuern | 3. Dezember 2018

Das BMF passt die Übergangsregelung im BMF-Schreiben vom 8. Juni 2017, BStBl I 2017, S. 858, an (Az. III C 3 – S-7185 / 09 / 10001-07).

Weitere Informationen: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für Gremienmitglieder in Versorgungswerken

Quelle: www.datev.de

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