Recht
Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig
Kategorie: Recht | 24. August 2018
Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, entschied der BGH, dass eine pauschale „Servicegebühr“ i. H. v. 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig ist (Az. III ZR 192/17).
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Quelle: www.datev.de