Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Tarifvergünstigung § 34 EStG – Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt

Kategorie: Steuern | 20. November 2018

Das BMF teilt mit, was nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung i. S. des § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt (Az. IV C 7 – S-2291 / 18 / 10001).

Weitere Informationen: Tarifvergünstigung § 34 EStG – Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Accountancy Europe: Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa ... Die WPK weist auf die von Accountancy Europe aktualisierte Übersicht der … [weiterlesen]

Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente ... Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige … [weiterlesen]