Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Tätowierungen als Eignungsmangel – Objektschützer bei der Berliner Polizei

Kategorie: Recht | 16. Mai 2019

Das Land Berlin darf eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 5 Ta 730/19).

Weitere Informationen: Tätowierungen als Eignungsmangel – Objektschützer bei der Berliner Polizei

Quelle: www.datev.de

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