Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig

Kategorie: Recht | 14. November 2018

Der BayVGH hat entschieden, dass der Kläger, ein Polizeivollzugsbeamter, nicht berechtigt ist, sich am Unterarm tätowieren zu lassen. Damit wurde die Berufung des Klägers gegen das Urteil des VG Ansbach zurückgewiesen (Az. 3 BV 16.2072).

Weitere Informationen: Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Bundestag weitgehend einig über Stärkung von Start-ups und Kapitalmarkt (Zukunftsfinanzierungsgesetz) ... Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/8292) … [weiterlesen]

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG – Berichtigung nach § 45a Abs. 6 EStG ... Das BMF nimmt zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und … [weiterlesen]