Steuern und Recht
Tätigkeit im Rahmen der Sicherungsverwaltung führt zu Arbeitslohn
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023
Das FG Münster hat entschieden, dass die Einnahmen aus einer Tätigkeit, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer Justizvollzugsanstalt erbringt, steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen (Az. 14 K 1227/21 E).
Quelle: www.datev.de