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Recht

Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

Kategorie: Recht | 29. Mai 2019

Energieversorger müssen Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten – darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der BGH nach einer Klage des vzbv gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden (Az. VIII ZR 56/18).

Weitere Informationen: Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

Quelle: www.datev.de

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