Recht
Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift
Kategorie: Recht | 29. Mai 2019
Energieversorger müssen Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten – darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der BGH nach einer Klage des vzbv gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden (Az. VIII ZR 56/18).
Weitere Informationen: Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift
Quelle: www.datev.de