Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

Kategorie: Recht | 29. Mai 2019

Energieversorger müssen Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten – darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der BGH nach einer Klage des vzbv gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden (Az. VIII ZR 56/18).

Weitere Informationen: Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Inflationsrate im September 2023 voraussichtlich +4,5 % ... Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wird die Inflationsrate in Deutschland im … [weiterlesen]

Wohnflächenverordnung: Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer ... Die Regelungen der Wohnflächenverordnung, die Kellerräume von der Wohnflächenberechnung ausnehmen, sind … [weiterlesen]