Steuern und Recht
Streit um Strom- und Gasliefervertrag: Schadensersatz nach Verstoß gegen Preisbindung
Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2025
Das AG München entschied, dass der Energielieferant die vereinbarte 12-monatige Preisbindung verletzt hat und daher der Kundin Schadensersatz für die durch den vorzeitigen Vertragsbruch entstandenen Mehrkosten leisten muss (Az. 172 C 17424/23).
Quelle: www.datev.de
