Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

"StreamOn"-Angebot der Telekom ist rechtswidrig

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass das „StreamOn“-Angebot der Telekom gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstößt, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das VG Köln hat den Antrag der Telekom Deutschland GmbH gegen diese Anordnung abgelehnt (Az. 1 L 253/18).

Weitere Informationen: "StreamOn"-Angebot der Telekom ist rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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