Recht
"StreamOn"-Angebot der Telekom ist rechtswidrig
Kategorie: Recht | 20. November 2018
Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass das „StreamOn“-Angebot der Telekom gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstößt, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das VG Köln hat den Antrag der Telekom Deutschland GmbH gegen diese Anordnung abgelehnt (Az. 1 L 253/18).
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Quelle: www.datev.de