Steuern und Recht
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts als nachträgliche Werbungskosten
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Mai 2024
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).
Quelle: www.datev.de