Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Februar 2024

Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 3/23 R).

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Quelle: www.datev.de

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