Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Steuerliche Gewinnermittlung: Urteil des BFH vom 27.09.2017 zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen

Kategorie: Steuern | 23. Oktober 2018

Der BFH hat mit Urteil vom 27. September 2017 entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Die Entscheidung des BFH steht im Widerspruch zu Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 28. März 2007. Das BMF hat daher Randnummer 15 neu gefasst (Az. IV C 6 – S-2175 / 07 / 10002).

Weitere Informationen: Steuerliche Gewinnermittlung: Urteil des BFH vom 27.09.2017 zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren ... Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei … [weiterlesen]

BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen ... Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, die … [weiterlesen]