Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Steuerliche Gewinnermittlung: Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – Übergang auf "Heubeck-Richttafeln 2018 G"

Kategorie: Steuern | 23. Oktober 2018

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die „Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck verwendet wurden, ist lt. BMF-Schreiben zu beachten, dass diese durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt wurden (Az. IV C 6 – S-2176 / 07 / 10004 :001).

Weitere Informationen: Steuerliche Gewinnermittlung: Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – Übergang auf "Heubeck-Richttafeln 2018 G"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht ... Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2023 … [weiterlesen]

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen ... Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, … [weiterlesen]