Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Steuererstattung: Neuberechnung der Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen

Kategorie: Steuern | 12. September 2018

Die SenFin Berlin teilt mit, dass die Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen zugunsten der Steuerpflichtigen neu berechnet wird. Maßgeblich hierfür sei das BFH-Urteil VI R 75/14 zum Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG).

Weitere Informationen: Steuererstattung: Neuberechnung der Zumutbarkeitsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG sowie § 22 Nr. 1a EStG ... Das BMF hat ein Schreiben veröffentlicht, das die einkommensteuerrechtliche Behandlung von … [weiterlesen]

Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen voraussichtlich unionsrechtswidrig ... Der BayVGH hat die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen … [weiterlesen]