Steuern und Recht
Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über „fragdenstaat.de“ unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Juni 2022
Das BMI darf nicht standardmäßig die Angabe der Postanschrift des Antragstellers verlangen, der über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellt. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 16 A 857/21).
Quelle: www.datev.de