Recht
Sperrung eines Facebook-Accounts nach "Hassrede" zulässig
Kategorie: Recht | 18. September 2018
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook einen Account für 30 Tage sperren darf, wenn der Nutzer einen sog. Hasskommentar verfasst. Das kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn der Hasskommentar noch von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist (Az. 2-03 O 310/18).
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Quelle: www.datev.de