Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Sperrung eines Facebook-Accounts nach "Hassrede" zulässig

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook einen Account für 30 Tage sperren darf, wenn der Nutzer einen sog. Hasskommentar verfasst. Das kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn der Hasskommentar noch von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist (Az. 2-03 O 310/18).

Weitere Informationen: Sperrung eines Facebook-Accounts nach "Hassrede" zulässig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt ... Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet … [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie ... Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz … [weiterlesen]